{"title":"Zulassung - City-Seg","description":"","html":"\n\n\n
Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft. Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Stra\u00dfen fahren. Die Verordnung \u00fcber die Zulassung von \u201eelektronischen Mobilit\u00e4tshilfen\u201c, hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert. Am 24. Juli wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht und tritt einen Tag nach der Ver\u00f6ffentlichung in Kraft. Damit d\u00fcrfen die Stra\u00dfenversionen des SEGWAY Personal Transporter (i2 und HT) ab dem 25. Juli 2009 offiziell am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr teilnehmen. Die bundesweite Regelung gilt f\u00fcr die Benutzung von Radwegen und Stra\u00dfen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstra\u00dfen sind. In Einzelf\u00e4llen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsfl\u00e4chen z. B. f\u00fcr Stadtf\u00fchrungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale Voraussetzungen f\u00fcr einen ungehinderten Fahrspa\u00df sind ein Mofa-F\u00fchrerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung. Wer m\u00f6chte nicht lautlos, emissionsfrei und ohne Parkplatzproblem in der Innenstadt unterwegs sein. In 12 Bundesl\u00e4ndern war dies mit SEGWAYS bisher nur per Ausnahmegenehmigung m\u00f6glich. Nun wurde die Nutzung der neuartigen Stehroller im \u00f6ffentlichen Verkehr vom Bundesrat mit gro\u00dfer Mehrheit verabschiedet. Als neuartiges Personenbef\u00f6rderungsmittel ist der SEGWAY lange Zeit keiner Fahrzeugkategorie eindeutig zuzuordnen gewesen. Wer bisher den umweltfreundlichen Elektroroller SEGWAY fahren wollte, musste sich erst mit umst\u00e4ndlichen und zeitaufw\u00e4ndigen Beh\u00f6rdeng\u00e4ngen bei der zust\u00e4ndigen Landesregierung eine Einzel-Ausnahmegenehmigung einholen. Der unbegrenzte SEGWAY-Fahrspa\u00df h\u00f6rte allerdings beim \u00dcberqueren der Landesgrenze auf. Denn hier galten schon wieder die rechtlichen Regelungen des Nachbarlandes. Umfangreiche Crash-Tests des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) sowie ein mehrmonatiger Feldversuch der Technischen Universit\u00e4t Kaiserslautern best\u00e4tigten: der SEGWAY Personal Transporter soll am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr teilnehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n
Nach einem vierj\u00e4hrigen Beh\u00f6rdenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse l\u00e4uft unter dem Begriff \u201eelektronische Mobilit\u00e4tshilfe\u201c, kurz \u201eeMo\u201c, und regelt alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Stra\u00dfenverkehrsordnung.<\/p>\n
Die Verordnung l\u00f6st die Einzelregelungen der Bundesl\u00e4nder ab.<\/p> \n\n<\/div>\n\n