{"title":"Zulassung - City-Seg","description":"","html":"\n\n\n
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Zulassung erfolgt<\/h1>\n \n \n \n \n
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SEGWAY \u2013 Ein smarter Elektroroller ganz offiziell und unb\u00fcrokratisch auf deutschen Stra\u00dfen<\/h4>\n

Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft. Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Stra\u00dfen fahren. Die Verordnung \u00fcber die Zulassung von \u201eelektronischen Mobilit\u00e4tshilfen\u201c, hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert. Am 24. Juli wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht und tritt einen Tag nach der Ver\u00f6ffentlichung in Kraft. Damit d\u00fcrfen die Stra\u00dfenversionen des SEGWAY Personal Transporter (i2 und HT) ab dem 25. Juli 2009 offiziell am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr teilnehmen. Die bundesweite Regelung gilt f\u00fcr die Benutzung von Radwegen und Stra\u00dfen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstra\u00dfen sind. In Einzelf\u00e4llen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsfl\u00e4chen z. B. f\u00fcr Stadtf\u00fchrungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale Voraussetzungen f\u00fcr einen ungehinderten Fahrspa\u00df sind ein Mofa-F\u00fchrerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung. Wer m\u00f6chte nicht lautlos, emissionsfrei und ohne Parkplatzproblem in der Innenstadt unterwegs sein. In 12 Bundesl\u00e4ndern war dies mit SEGWAYS bisher nur per Ausnahmegenehmigung m\u00f6glich. Nun wurde die Nutzung der neuartigen Stehroller im \u00f6ffentlichen Verkehr vom Bundesrat mit gro\u00dfer Mehrheit verabschiedet. Als neuartiges Personenbef\u00f6rderungsmittel ist der SEGWAY lange Zeit keiner Fahrzeugkategorie eindeutig zuzuordnen gewesen. Wer bisher den umweltfreundlichen Elektroroller SEGWAY fahren wollte, musste sich erst mit umst\u00e4ndlichen und zeitaufw\u00e4ndigen Beh\u00f6rdeng\u00e4ngen bei der zust\u00e4ndigen Landesregierung eine Einzel-Ausnahmegenehmigung einholen. Der unbegrenzte SEGWAY-Fahrspa\u00df h\u00f6rte allerdings beim \u00dcberqueren der Landesgrenze auf. Denn hier galten schon wieder die rechtlichen Regelungen des Nachbarlandes. Umfangreiche Crash-Tests des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) sowie ein mehrmonatiger Feldversuch der Technischen Universit\u00e4t Kaiserslautern best\u00e4tigten: der SEGWAY Personal Transporter soll am \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr teilnehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n

Nach einem vierj\u00e4hrigen Beh\u00f6rdenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse l\u00e4uft unter dem Begriff \u201eelektronische Mobilit\u00e4tshilfe\u201c, kurz \u201eeMo\u201c, und regelt alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Stra\u00dfenverkehrsordnung.<\/p>\n

Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:<\/h4>\n
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  • Es gelten die Vorschriften der Stra\u00dfenverkehrsordnung<\/li>\n
  • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaf\u00fchrerschein hat<\/li>\n
  • SEGWAYS m\u00fcssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein<\/li>\n
  • Innerhalb und au\u00dferhalb geschlossener Ortschaften d\u00fcrfen SEGWAYS nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Stra\u00dfe genutzt werden<\/li>\n
  • Bundes-, Landes- oder Kreisstra\u00dfen sind nicht erlaubt<\/li>\n
  • Gemeindestra\u00dfen und Feldwirtschaftswege d\u00fcrfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind<\/li>\n
  • Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist m\u00f6glichst weit rechts zu fahren<\/li>\n
  • SEGWAYS d\u00fcrfen auf Fahrradstra\u00dfen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden<\/li>\n
  • Richtungs\u00e4nderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen<\/li>\n
  • Auf Radwegen haben Fu\u00dfg\u00e4nger Vorrang, Radfahrern ist das \u00dcberholen zu erm\u00f6glichen<\/li>\n
  • Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsfl\u00e4chen erlaubt. Damit w\u00fcrden weiterhin Stadtf\u00fchrungen in Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen erm\u00f6glicht und mobilit\u00e4tseingeschr\u00e4nkte Menschen k\u00f6nnen den SEGWAY durchg\u00e4ngig nutzen<\/li>\n
  • Die Gesamtbreite des SEGWAY betr\u00e4gt nicht mehr als 70 cm<\/li>\n
  • Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen<\/li>\n<\/ul>\n

    Die Verordnung l\u00f6st die Einzelregelungen der Bundesl\u00e4nder ab.<\/p> \n\n<\/div>\n\n